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Eine Straftat bezieht sich auf ein Verhalten, das im Strafgesetzbuch mit einer Strafe belegt ist. Unter Straftat fallen einerseits rechtswidrige Handlungen, aber auch genauso Unterlassungen. Im deutschen Strafrecht erfolgt die Überprüfung, ob ein Verhalten eine Straftat ist, in drei Schritten.
Zunächst wird im Tatbestand überprüft, ob durch eine Handlung die festgelegten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.
Bei der Frage der Rechtswidrigkeit wird geprüft, ob die Handlung als Ganzes gegen die Rechtsordnung verstößt.
Abschließend ist die Schuldfrage zu prüfen. Hier kommen unter Umständen verminderte Schuldfähigkeit oder auch Strafunmündigkeit (bei Personen unter 14 Jahren) zu tragen.